Majitel: Národní archiv, Praha, Staré české místodržitelství 1724, IV a, č. 11, nefol.
Edice: dosud nepublikováno
Allerdurchleichtigster, Großmächtigster und Unüberwindligster
Röm[ischer] Kayßer auch in Germanien,
Hispanien, Hungarn und Böheimb König, Allergnädigster
Landts Fürst und Herr Herr.
Daß mein Weib auß angebohrner undt durch viel Jahr
geübter Boßheit bey Euer Kay[serlichen] May[estät]
einen Verboth auf meine zu fordern habende Gelder unterthänigst
außgewirket haben solte, ist mir beygebracht
worden. Nun ist die Sach bey einen hochlöbl[ichen] Präger[
ischen] Consistorio schon albereith vor einer geraumen
Zeit anhängig aldorthen dießes gebetten, es solte
ein löbl[iches] Consistorium ihrer auferlegen, womit sie
sich zu mir nacher Hauß innerhalb 8 [!] Tagen verfügen
oder aber mich schrieftl[ich] verklagen solle. Undt
weillen selbe auf keine Weyß, wie sie sich gericht[lich]
erklähret, zu mir gewollet noch auch umb damit ich nur
ersehen können, waß Urßachen sie von mir gegangen
nicht schriftl[ich] verklaget, habe der selben auß keiner
Schuldigkeit in Ansehung, sie von mir schon öffters ohne
Ursach entwichen, sondern einen löbl[ichen] Consistorio
zu Ehren, bey allem deme, daß sie mein Weib nach ihren
Eltern nicht einen Kreitzer ererbert, clam undt mir unwissent
ein Hauß erkaufet, 120 Fl. zu geben versprochen.
Nun ist sie weder zu mir zu revertiren resolviret, weder
hat sie mich schriftl[ich] verklaget, die Sach ad venerabile
Consistorium gehörig und aldorten schon anhängig.
Dahero beschiehet an Eüer Kay[ßerlichen] May[estät]
mein aller unterthanigstes Bitten selbe geruhen in
Ansehung mich mein Weib Helena Brandtlin umb viel
1000 Fl. gebracht den allergnädigst verwilligsten Verboth
gnädigst zu relaxiren, den Cursum Juris seinen Lauf
zu gestatten und zu waß selbe mich condemniren wirdt
allergnädigst geschehen zu lassen, versehe mich der
allergnädigsten Bitt Gewöhrung undt verharre.
Eüer Kayßer und königl[iglichen] May[estä]t
allerunterthänigster
Peter Brandl Mahler mp.
Wolf Christian von Brandenberg