Archiválie detail

Praha

7. prosinec 1696
Petr Brandl sepisuje svědeckou výpověď ve prospěch dominikánského pátera, který měl zbít jednu ženu na smíchovském dvoře Daniela Globice z Bučína.

Majitel: Národní archiv, Praha, Archiv pražského arcibiskupství, Řád dominikánů 1570–1574, inv. č. 3680, sign. C 132/3a, kart. 2175.

Edice: dosud nepublikováno.

Demnach ich Endunterschriebener von dem Ehrwüdigen Herrn patre procuratore von S. Mariae Magdalenae in der könig[lichen] Kleinern Stadt Prag ersuchet worden, womit ich dasjenige, was mir der Herr Wagner wegen der Händl, welche sich zwischen zweyen auf dem Schmichof, in des Herrn Daniel Globitz Behausung wohnenden Weibern, zugetragen erzahlet hat, attestiren solle. Als bezeüge hiemit, daß nachdeme der Herr p[ater] procurator, alwo ich zugegen gewesen, in die Behausung des Herrn Daniel Globitz gekommen, sich alldorten wieder seine Inwohnere beklaget und beschweret, zugleich freindtlich gebetten, seine Ehre helfen zu defendiren, so ihme abgenohmen worden, hiebey zuesetzend, daß er sein Lebtag in diesen Haus nicht gewesen, welches alles der Herr des Hauses bestanden, anietzo aber wäre er gezwungen in das Haus zukommen, seine Ehr zu defendiren, auf welches er Herr Globitz zwar mit dem Herrn pater ein Mitleiden gehabt sich, aber so weith deßen nichts anmaßen wollen, sondern ihme H[errn] p[atri] procuratori Vollmacht gegeben, mit selbiger Ehr abschneiderischen Person und losen Weib zu thuen und zu laßen, nach sein Belieben und Wohlgefallen. Weiter bezeüge ich, daß nach langen und unterschiedliche Reden er H[err] pater procurator dem Herrn Adalbert Wagner als seinem gueten Freindt gebetten, weil er selbst alle Tag nicht hienauskommen könne, anstatt seiner des verlosenen casus sich annehmen, ihme als einem Gevöllmöchtigten bestellet, daß er das lose Weib angehalten solte oder sie darzue anzwingen, daß sie innerhalb 3 Tagen probieren und erweisen solle, in was sie ihre und das gantze Closter geziegen und beschuldiget hat und solches in Gegenwart des Herrn Globitz zu examiniren, weil sie sich auf ein gewießes Dienstmensch aus dem Dorf Radlitz berufen, von welches sie es habe. Attestire auch, weilen kein andere Ausrichtung geschehen, er H[err] pater procurator in Frieden aus dem Haus des gemelten H[errn] Globitz gangen, sagendt: daß er dem Verlauf seiner Obrigkeit nothwendiglich müße andeüten, weil herinnen nicht nur allein er sondern das gantze Convent und Religion ladiret wäre. Nebst allem diesen, was ich von gehert habe, bekenne ich auch, daß ich selbst gesagt, daß das lose Weib nichts mehrer Werth wäre, als eines gutten obbriegelers, damit ich dardurch das Maul gestopfet wurde und sie hienführo nichts mehr dergleichen, wieder die geistlichen zu reden sich unterstehen solte, auf welche meine Red auch der Herr Globitz zu gehöret. Daß deme also und nicht anderst seye bezeüget meiner aigegen [!] Handunterschrift und Petschaft. Geschehen dem 7. decemb[ri] Anno 1696. Peter Brandl