Majitel: Archiv hlavního města Prahy, Sbírka rukopisů, sign. 4666, Liber contractuum 11, 1682–1722, Malá Strana, fol. F 26 – F 28.
Edice: Hejnic 1911, s. 82–83, č. XXVIII.
Anno 1687 den 30. Junii ist in Beysein der von einem löbl[ichen] Magistrat der königl[ichen] Kleinern Stadt Prag verordneten Herrn Commissarien (titul) Herrn Frantz Adalbert v[on] Petzendorf und H[errn] Lorentz Schober zwischen dem H[errn] Jakob Tamm, Bürgern der königl[ichen] Kleinern Stadt Prag, als mündigen Erben, und denen über die Thamischen, wie auch Vignolische Waysen verordneten H[erren] Vormündern Herrn Johann Christof Stifer, Bürger und Büchsenmacher der königl[ichen] Neuen Stadt Prag, Herrn Leonhard Bühellern und Herrn Christof Tummer, beeden Bürgern der königl[ichen] Kleinern Stadt Prag, eines – dann der Fr[au] Elisabeth Brandtlin andern Theils folgender Kaufcontract gutwillig getroffen und unwiderruflich geschlossen worden, als nembl[ichen]: Es verkaufen eingangs bemelte Thamische und Vignolische Waysen Herren Vormündere das zwischen der waisen Ruben und tiefen Keller in Holen Weeg liegende Thamische Haus mit allen Zugehörung, item was kalch-, nagl und leimbfest ist, wie auch mit allem Recht und Gerechtigkeit, wie solches weyl[and] die Thamische und Vignolische Leuthe geboßen oder genießen können, von allen rukständig[en] Contributionen und Dienstbarkeit gantz frey der gedachten Frauen Elisabeth Brandlin umb eine Kaufschillins Summa per 500 Fl. rein[isch], allwo gleich bey Schlüßung dieses Contracts dreyhundert Gulden rein[isch] (worüber hiemit in beständigsten Form Rechtens quittiret wird) zugezehlet worden. Der übrige Kaufschilling der zweyhundert Gulden aber am Fest S[ancti] Georgii des künftig[en] 1688 Jahrs paar, jedoch ohne Interesse von der Fr[au] Kauferin abgeführet werden solle. Ferner haben sich beederseiths Contrahenten dergestalt unterredet und verglich[en], daß zwar hiemit das Haus alsogleich umb die Summa der 500 Fl. und darauf gegebene 300 Fl. verkaufet, die Verkaufere aber bis zu nächtskünftigen S[ancti] Galli darinnen nicht allein ihre freye Wohnung zu haben, sondern auch den vollig[en] Zins von denen Innleuthen bis dahin statt des Schlüßelgeldts zu genießen berechtiget seyn sollen. Dargegen versprechen die H[erren] H[erren] Verkaufere sie Frau Kauferin von alle An- oder Zuspruch und Gefährlichkeiten auf ein Jahr und Tag lang gewährend zu vertretten und in allem schadlos zu halten, besonder aber von nun an bis S[ancti] Galli, als zu welcher Zeit sie das Haus völlig zu raumen schuldig ist, besagtes verkaufte Haus in Geringsten nicht zu deterioriren oder zu schmälern. Mit diesem schlüslichen Zusatz, daß gegenwärtiger Kaufcontract mit Bewilligung eines löbl[ichen] Magistrats gedachter königl[ichen] Kleinern Stadt Prag in dero Stadtbücher auf der Frauen Kauferin Unkosten einverleibet werden möge, alles getreülich und ohne Gefehrde. Zu dessen Urkund und rechtsbündiger Festhaltung haben diesen in zwey gleich lauthende Exemplaria verfasten Contract beederseits Contrahenten eigenhändig unterschrieben und ihre Petschaften zugedruket auch zur Mitfertigung die zu und bemelte H[erren] H[erren] Zeugen (jedoch ihnen und ihren Erben ohne Schaden oder Nachtheil) alles Fleißes erbeten. So geschehen Prag im Jahr und Tag, wie oben. L. S. Frantz Adalbert Petzendorf als Commissarius Lorentz Fridrich Schober als Commissarius L. S. Elisabetha Brandlin als des Schreibens unkündige habe mein Nahmen durch Leopoldum Kytribium unterschreiben, wie auch besiegl[en] laßen L. S. Jacobus Tamm, Bürger der königl[ichen] Kleinern Stadt Prag L. S. Johann Christof Stifer als Vormünder L. S. Leonhard Büheller als Vormünder L. S. Johann Christof Tummer als Vormünder